Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmensregister Meldung
Leistungsumfang
Buchhaltungsservice Berlin wird abhängig vom gewählten Service mit der Einreichung des Jahresabschluss beim Unternehmensregister gem. §§ beauftragt.
Eine Prüfung der Angaben wird nicht geschuldet.
Kosten
Im Fall einer fortlaufenden Beauftragung vereinbaren die Parteien eine jährliche Servicepauschale in Höhe von 149€ zzg. der gesetzlich geltenden Mwst. Bei einer Einzelbeauftragung in Höhe von 229€. zzgl. der gesetzlich gültigen Mwst.
Es erfolgt keine Rechtsberatung.
Bei fortlaufenden Verträgen ist die Pauschale erstmalig mit Erstbeauftragung für das laufenden Kalenderjahr fällig und im Weiteren jeweils zum 1. eines neuen Kalenderjahres.
Der Auftraggeber trägt außerdem die Kosten und Auslagen für gesonderte Einsichtnahmen oder anderweitigen Sonderleistungen die im Zusammenhang mit der Übermittlung des Jahresabschluss an das Unternehmensregister stehen.
Mitwirkung bei Änderungen
Der Auftraggeber wird Buchhaltungsservice Berlin über Änderungen die relevant sein können informieren.
Komplexe Fälle
Buchhaltungsservice Berlin übernimmt keine Rechtsberatung, sondern lediglich einen Service für die Übermittlung der Angaben zum Jahresabschluss an das Unternehmensregister. Ist der Auftraggeber in komplexen Fällen selbst nicht in der Lage die konkreten Angaben zu erstellen, hat er sich auf eigene Kosten entsprechend rechtlich beraten zu lassen. Buchhaltungsservice Berlin wird auf Wunsch eine externe Steuerrechtsanwaltskanzlei zur entsprechenden Überprüfung empfehlen. Ein etwaiger Mandatsvertrag kommt in diesem Fall jedoch ausschließlich zwischen Auftraggeber und externem Rechtsanwalt zu Stande.
Kündigung
Bei fortlaufender Beauftragung wird das Dienstleistungsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre.
Es ist schriftlich kündbar mit vierwöchiger Frist zum nächsten Abrechnungszeitraum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbes. wegen Zahlungsverzuges des Auftraggebers, bleibt unberührt.
Nach erfolgter Kündigung ist Buchhaltungsservice Berlin zur vollständigen Datenlöschung berechtigt.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien das für den Sitz von Buchhaltungsservice Berlin zuständige Gericht.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Buchhaltungsservice Berlin wird ausschliesslich auf Bußgelder, die durch Buchhaltungsservice Berlin verursacht sind bis zu einer Höhe von 1.000 Euro begrenzt.
Für jedwede Nutzung die in Verbindung mit dem Unternehmensregister der Bundesrepublik Deutschland steht, gelten die Nutzungsbedingungen des Unternehmensregisters der Bundesrepublik Deutschland. Einsehbar unter: https://www.unternehmensregister.de